Bankrecht

Ich vertrete sowohl Kunden (Verbraucher) als auch Banken und Sparkassen.
Häufige Problemfälle sind:

  • Berechnung von Zinsen und Gebühren
  • nicht gewollte/unkorrekte Buchungen oder andere Zahlungsverkehrsleistungen;
  • die Rechtmäßigkeit bestimmter Klauseln im Kreditvertrag;
  • Vorwürfe wegen Falschberatung im Kredit- und Kapitalanlagebereich;
  • alles im Zusammenhang mit der Sanierung, z.B.: Plausibilisierung von Sanierungsgutachten, Vermittlung von Gutachtern, Prüfung von Konsortial-/Poolverträgen, u.v.a.m.
  • alles im Zusammenhang mit der Abwicklung/Insolvenzverfahren, z.B.: Vergleichs-, Ratenzahlungsvereinbarungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Sicherheitenverwertung, Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren, Abwehr von Anfechtungsansprüchen oder Verfolgung eigener Anfechtungsansprüche, Controlling von Insolvenz- und Zwangsverwaltern, u.v.a.m

Sie können von mir eine praxisgerechte Herangehensweise an jedes Problem sowie eine individuell angemessene Kommunikation mit der Gegenseite erwarten. Denn die Rechtslage ist häufig kompliziert und die rein rechtlichen Erfolgsaussichten sind mindestens genauso häufig alles andere als eindeutig. Gerade in diesen Fällen erreichen Sie mit besonders „robustem“ Auftreten genau so wenig wie mit zu zurückhaltendem Agieren. Hier ist vielmehr Fingerspitzengefühl und Empathie für die andere Seite gefragt, um beste Ergebnisse für Sie heraus holen zu können.

Aufgrund meiner langjährigen Berufspraxis auf Bankenseite haben Sie in diesem Punkt sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Phase der Verhandlungen einen entscheidenden taktischen Vorteil.

 

Jörg Wehmeyer
+49 (0)8321 78685-65
joerg.wehmeyer@cmt-rechtsanwaelte.de