Kreditvertragsrecht, Kapitalanlageberaterhaftung

Die Anforderungen an Beratung und Dokumentation steigen ständig, sowohl im Kredit- als auch Kapitalanlagebereich. Die Pflichten des Beraters und formelle Vorgaben vor und bei Vertragsschluss einschließlich Beratungsprotokolle und allgemeiner Geschäftsbedingungen sind immer schwerer und nur mit stetig steigendem Aufwand rechtssicher zu bewältigen. Für den Bankkunden bietet das eher mehr als weniger „Einfallstore“, erfolgreich gegen fehlerhafte Verträge vorzugehen. Ich zeige Ihnen auf, welche das in jedem Einzelfall sind.

Jörg Wehmeyer
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