Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Kostenübernahmerecht

Das private Krankenversicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht sind komplex. Das Tarifwerk der jeweiligen Versicherung ist oft unübersichtlich. Meine Tätigkeit umfasst besonders Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme bei ärztlichen Behandlungen:

 

  • Klärung der Kostenübernahme für Krankenbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel
  • Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung (z.B. IVF, ICSI)
  • Leistungen bei Krankheiten
  • Fragen der gemischten Anstalt
  • Fragen zur Versicherungspflichtigkeit und des Zugangs zur privaten Krankenversicherung
  • Abrechnungsfragen nach GOÄ
  • Wahlleistungsvereinbarungen

Eva Wehmeyer
+49 (0)8321 78685-67
eva.wehmeyer@cmt-rechtsanwaelte.de