
Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Kostenübernahmerecht
Das private Krankenversicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht sind komplex. Das Tarifwerk der jeweiligen Versicherung ist oft unübersichtlich. Meine Tätigkeit umfasst besonders Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme bei ärztlichen Behandlungen:
- Klärung der Kostenübernahme für Krankenbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel
- Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung (z.B. IVF, ICSI)
- Leistungen bei Krankheiten
- Fragen der gemischten Anstalt
- Fragen zur Versicherungspflichtigkeit und des Zugangs zur privaten Krankenversicherung
- Abrechnungsfragen nach GOÄ
- Wahlleistungsvereinbarungen